Wird Ihr Leben ausreichend sicher gelebt?

Gestern ist in der Zeitung „Südostschweiz“ folgender Artikel erschienen:

SolistunnelAn die Formulierung im Passiv hat man sich inzwischen gewöhnt: „…ist ein Velofahrer von einem Personenwagen angefahren worden.“ In solchen Personenwagen sitzen selten Autofahrer, während Velos stets von Velofahrerinnen oder Velofahrern oder gar beidem bevölkert sind. Soweit, so gut – offenbar ist das inzwischen ja Realität, dass Autos herrenlos herumstreunen dürfen, gesteuert aus dem Weltall (hätten Sie gedacht, dass schon dermassen viele Google-Autos im Verkehr sind? Ich nicht).  – Wäre das denn eine Schuldzuweisung an den Automobilisten, wenn da zur Abwechslung stünde „…hat ein Autofahrer einen Velofahrer angefahren.“? Ja? Dann ist das Umgekehrte aber auch eine Schuldzuweisung an den Velofahrer! Faktisch, auf den Zeilen sozusagen, lässt die Meldung ja richtigerweise die Schuldfrage offen, denn die ist vermutlich noch nicht geklärt. Zwischen den Zeilen aber sieht es anders aus. DER VELOFAHRER ist angefahren worden. Er hat die Handlung vollzogen.

Ich weiss, ich weiss: Haarspalterei, Verfolgungswahn, Neurose. Das könnte man durchaus so sehen, wenn nicht die hinterste und letzte derartige Polizeimeldung so abgefasst wäre. Ich unterstelle keinem Polizisten oder Journalisten Absicht – weil ich die Leute ja nicht kenne, und im Zweifelsfall gilt: zu Gunsten des Angeklagten. Wenn es aber so tief in den Verfassern der Meldungen drin steckt, dass sowieso der Velofahrer schuld war, ist das eigentlich noch schlimmer als plumpe Absicht, denn das gibt kein schönes Bild unserer Gesellschaft ab.

Im Solistunnel kann sich alles mögliche ereignet haben, bevor es zur Streifkollision kam (setzen wir jetzt einfach mal voraus, das Auto kam von hinten und nicht das Velo): Velo hat Schlingerkurs gefahren. Auto hat Schlingerkurs gefahren. Auto wollte die Sicherheitslinie nicht überfahren (ist verboten!), gleichzeitig war zuwenig Platz zwischen Velo und Sicherheitslinie zum Überholen (dann ist Überholen eigentlich auch verboten). Autofahrer hat Velo nicht gesehen. Weitere vernünftige Hypothesen wollen mir im Moment nicht einfallen, ich habe eben erst gegessen, und das nicht zu knapp.

Lustig, dass die Meldung gerade die letzte Möglichkeit als einzige explizit ausschliesst: Das Velo war doch tatsächlich mit funktionierendem Licht unterwegs! Sowas aber auch! Das muss schon erwähnt werden, kommt ja selten genug vor. Allerdings, wenn die Meldung dermassen ins Detail geht, dann vermisse ich Angaben darüber, ob der Lenker seine Brille auf hatte, wie es um seinen Blutalkoholspiegel stand oder wo genau gerade sein Smartphone war, als er in den Tunnel einfuhr. Ich frag ja nur, ganz unbedarft, das muss erlaubt sein! Den geneigten, neugierigen Leser könnte sowas allenfalls interessieren, wenn wir schon bei den Details sind. Bloss scheint, dass die in diese Richtung geneigten Leser etwas dünn gesät sind.

So negativ darf aber kein Velopflock-Post aufhören, und darum bekommt ihr noch dieses Bild hier geschenkt. Es stammt von der obersten Hüterin der Vorsicht und der Vernunft in der Schweiz: Der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu. Angesichts solch baren Unsinns muss eine Verhütungsstelle für Unfallberatung gefordert werden.

SicherLebenSicher leben? Aber klar! Und wenn wir schon dabei sind: Trocken schwimmen! Laut schweigen! Abstinent saufen! Ehrlich lügen! Alleine… sie wissen schon was. Bei allem hilft im Zweifelsfall ein Velohelm.

Und wenn mich nicht alles täuscht, wurde das Plakat mit öffentlichen Geldern erfunden.

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