Die eine Hand. Und die andere.

Auf einer verhältnismässig kurzen Zugfahrt von einer Stunde Dauer wurde mir heute von zwei verwandten Organisationen unabhängig voneinander nahe gelegt, beim Velofahren äusserste Vorsicht wakten zu lassen. Sie taten das mit Werbespots auf dem Bildschirm im Zugsabteil. Beide Organisationen arbeiten in öffentlichem Auftrag und mit Geldern von obligatorisch versicherten Arbeitnehmern. Es stellt sich zumindest die Frage, wieso sie das tun, während der Bund daran ist, im Auftrag des Volkes den Veloverkehr zu fördern.

Vorneweg ein paar Worte zu drei wichtigen Erlassen des Bundes. Wer das nicht lesen will, kann die folgende Aufzählung möglicherweise überspringen und gleich zur Zusammenfassung darunter schreiten.

  1. Das Bundesgesetz über die Velowege (Veloweggesetz): Nach der Annahme des Bundesbeschlusses über die Velowege im Jahr 2018, formuliert als Reaktion auf die Volksiniative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)», musste der Bundesrat dieses Gesetz ausarbeiten. Das tat der Bundesrat natürlich nicht aus eigenem Interesse, sondernweil die Ineressen des Volkes aufnehmen und vertreten muss. Entsprechend begründet er seine Massnahmen mit sachlichen Argumenten. In der Botschaft zum Veloweggesetz schreibt er richtigerweise:
    • „Da zu Spitzenzeiten die Bahnen, Busse und Trams oft voll sind und es dann auch für Autos häufig auf den Strassen eng ist, gewinnt das Velo an Bedeutung, insbesondere für die bessere Bewältigung der wachsenden Mobilität.“
    • Damit das Velo seinen Beitrag leisten kann, braucht es also Velowege, und darum beauftragt der Bundesrat mit dem Gesetz die Kantone, für ausreichend Velowege zu sorgen.
  2. Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG): In diesem Gesetz werden die Pflichten und die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA festgehalten. Die SUVA ist dennach eine Anstalt des öffentlichen Rechts, unter Oberaufsicht des Bundes. Zu ihre“Nebentätigkeiten“ gehört unter anderem die Beratung und Ausbildung im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Aber auch die Verhütung von Nichtbetriebsunfällen gehört zu ihren Aufgaben. Finanziert wird die SUVA durch obligatorische Abgaben der Versicherten.
  3. Die Verordnung zur Unfallverhütung (VUV): Sie beschreibt, wie das Unfallversicherungsgesetz genau umzusetzen ist. In Artikel 59, Absatz 1 steht: Die Suva und die anderen Versicherer betreiben eine privatrechtlich organisierte Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) mit gesamtschweizerischem Tätigkeitsbereich. Finanziert wird sie durch einen Prämienzuschlag in der obligatorischen Unfallversicherung, also durch die Arbeitnehmer.

Der Bund gibt also der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt SUVA und der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu den Auftrag, das Schweizervolk über Gesundheitsförderung und Unfallverhütung zu orientieren. Der Bund selber verpflichtet die Kantone, Radwege für den Alltags-und Freizeitverkehr zu planen und zu bauen.

Beide Organisationen – die SUVA als öffentlich-rechtliche Anstalt, die bfu als Stiftung mit öffentlichen Auftrag – betreiben informative Websites. Dort sind umfangreiche Ratschläge, Ratgeber und Materialien zu ihren Themenbereichen – Gesundheitsförderung bzw. Unfallverhütung – zu finden. Beide werben auch intensiv im öffentlichen Raum, nicht selten gemeinsam: mit Plakaten, TV-Spots, Internet-Videos oder auf Reklame-Bildschirmen. Häufig gemeinsam. Wer erinnert sich nicht an das Scream-Plakat für Velohelme:

Oder an das viel zu lustig daherkommende Frisuernplakat:

Oder an das fröhliche Sommervideo von 2011:

(Die Franzosen nutzten die Melone auch schon als Helm-Surrogat. Wofür dieses Plakat warb, weiss ich leider nicht mehr.)

Das Thema der Sichtbarkeit von Velofahrenden ist für beide ein zentrales Thema, und dieser Tatsache waren hier schon mehrere Posts gewidmet. Ja, mehrere.

Heute haben sie mich gleich beide, beinahe gleichzeitig, angesprochen, und zwar auf einem Info-Screen im Zug. Die SUVA mit dem Bild eines verbissenen Rennvelofahrers und einem Satz in der Art von „Wer sich zu sicher ist, der…“ (ich konnte mir den Satz nicht mal merken, schämt euch!). Die bfu teilte mit: „Kopf an, Helm auf: Benutze auch auf bekannten Strecken einen Velohelm.“

Seither geht mir eine Frage nicht mehr aus dem Kopf: Arbeiten die beiden Anstalten im Auftrag des Bundes etwa gegen einen Auftrag des Bundes?

Es ist zwar richtig, dass der Auftrag des Veloweggesetzes den Bau eines Netzes von Velowegen in „angemessener Dichte“ beinhaltet, und nicht die Motivation der Bevölkerung, Velo zu fahren. Nur: zwar können theoretisch Velowege gebaut werden, auch wenn der Veloanteil nicht zunimmt.

Nur: Einerseits ist es sinnfrei und reine Geldverschwendung,Velowege zu bauen, wenn es nur wenige Menschen gibt, die sie nutzen wollen. Infrastruktur ist eine notwendige Voraussetzung für den Veloverkehr, aber nicht hinreichend. Es braucht auch Benutzerinnen und Benutzer.

Andererseits ist es Aufgabe der Kantone und Gemeinden, Velowege zu bauen. Dazu brauchen sie auf verschiedenen Ebenen die Zustimmungder Bürgerinnen und Bürger. Wenn niemand Velo fahren will, wird auch niemand einem Kredit für ein Velowegprojekt zustimmen.

Ein argwöhnischer Mensch könnte nun finden, dass es da einen Zusammenhang gebe. Wenn die Menschen nämlich Angst haben vor dem Velofahren, weil es so gefährlich ist, gibt es weniger Velofahrende. Dann ist die „ausreichende Dichte“ der Velowegnetze mit geringem Aufwand erreicht, und der Bund hat seinen Auftrag leichter erfüllt.

Ich bin aber kein argwöhnischer Mensch. Oder doch, bin ich, aber hier will ich eine Ausnahme machen.

Die Aufgabe, über Risiken aufzuklären, erfüllen die beiden. Velofahren ist tatsächlich mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Die Bild- und Textsprache, welche dafür verwendet wird, geht aber oft darüber hinaus. Sie warnt nicht vor den Risiken, sondern vor dem Velofahren selbst.

Und genau darum geht es hier: Der Bund, der im Auftrag der Stimmbürger Velonetze bauen lässt, rät mit aufwendig gemachten Werbekampagnen vom Velofahren ab. In diesen Kampagnen werden Velofahrende als leichtsinnig dargestellt. Ehrlich: wäre ich kein eingefleischter Velofahrer und hätte heute kleine Kinder, würde ich mir beim Anblick dieses Plakates zweimal überlegen, ob ich sie ausserhalb des Schulhausplatzes auf ein Velo steigen liesse:

Tatsächlich ist das vermutlich keine gross angelegte Desinformations- oder Manipulationskampagne des Bundes, um den Veloverkehr so klein zu halten, wie er in der Schweiz heute ist, zumindest im Alltagsverkehr. Wahrscheinlicher ist, dass die eine Hand nicht ahnt, was die andere macht. Oder es ihr schlicht schnurz ist. „Was, wir warnen die Velofahrer vor dem Velofahren? Ich dachte, der Veloverkehr soll mehr Bedeutung erhalten? Egal? Ok, dann lasst uns doch mal was ganz Krasses machen. Wie wär’s mit einer am Randstein zerplatzenden Melone, wahahaha!“

Nimmt der Bund sein eigenes Gesetz über die Velowege ernst und interpretiert sie im Sinn der Volksinitiative, so nimmt er die bfu und die SUVA, was deren Öffentlichkeitsarbeit angeht, an die Leine. Und das besser bald: Bis 2042 muss das Radwegnetz gebaut sein. Steht so im Gesetz.

3 Gedanken zu “Die eine Hand. Und die andere.”

  1. Sehr schöner Artikel, aber ich glaube, Du hast die schlimme Kampagne des Fonds für Verkehrssicherheit (https://www.fvs.ch/de/) fälschlicherweise der SUVA zugeordnet (die auch immer mit läppischen Velokampagnen auffällt…).

  2. Also, immerhin hat die Eidgenossenschaft einen Plan. Das ist im Grosskanton praktisch gar nicht der Fall.
    Der hartnäckige Unsinn, das Velofahren an sich gefährlich ist, gibt es in sehr vielen Ländern, nicht nur in Europa. Es ist aber ein Unterschied, ob konkretes Verhalten Gefahren evoziert, oder ob eine Handlung an sich als gefährlich betrachtet wird.

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